Brandenburg beschließt Gleichstellungs-Gesetz für Landtagswahlen

Brandenburg hat als erstes Bundesland ein Gesetz beschlossen, das von Parteien bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten verlangt. Der Landtag votierte am 31.01.2019 in Potsdam mit den Stimmen der rot-roten Regierungsfraktionen und der Grünen für die Änderung des Wahlgesetzes. Ausgenommen von der Regelung bleiben allerdings die Direktkandidaten in den Wahlkreisen.

Inkrafttreten erst für Sommer 2020 geplant

Die Oppositionsfraktionen von CDU und AfD stimmten gegen das Gesetz. Sie halten es für verfassungswidrig, weil es unzulässig in das Wahlrecht eingreife. Die Regelung soll erst im Sommer 2020 und damit nach der Brandenburger Landtagswahl im Herbst in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2019 (dpa).