Brandenburg hat als erstes Bundesland ein Gesetz
beschlossen, das von Parteien bei Landtagswahlen gleich viele Frauen
und Männer als Kandidaten verlangt. Der Landtag votierte am 31.01.2019 in Potsdam mit den Stimmen der rot-roten
Regierungsfraktionen und der Grünen für die Änderung des
Wahlgesetzes. Ausgenommen von der Regelung bleiben allerdings die
Direktkandidaten in den Wahlkreisen.
Inkrafttreten erst für Sommer 2020 geplant
Die Oppositionsfraktionen von CDU und AfD stimmten gegen das Gesetz.
Sie halten es für verfassungswidrig, weil es unzulässig in das
Wahlrecht eingreife. Die Regelung soll erst im Sommer 2020 und damit
nach der Brandenburger Landtagswahl im Herbst in Kraft treten.
Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2019 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
Niedig, Politische Wahlen und Frauenquote - Eine Betrachtung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von geschlechtsbezogenen Förderungsmaßnahmen in der Politik, NVwZ 1994, 1171