BRAK kritisiert Gesetzentwurf zu Legal Tech

Nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist keine Regulierung von Legal Tech notwendig. Rechtsberatung müsse Sache der Anwaltschaft bleiben, heißt es in einer Mitteilung vom 09.05.2019. Anders sei dies kürzlich in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zu lesen gewesen. Bei dem von der "FAZ" zitierten Papier handele es sich um einen Entwurf für einen internen Diskussionsvorschlag eines Fachausschusses, der bereits von der BRAK-HV im Herbst 2018 abgelehnt worden war, stellte die BRAK klar. Aktuell befasste sich das BRAK-Präsidium am Rande der 156. Hauptversammlung in Schweinfurt mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Thema Legal Tech.

Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes abgelehnt

Wie die BRAK betonte, lehnt sie eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) nachdrücklich ab, da kein Regulierungsbedarf für Legal Tech bestehe. Die Entwicklungen im Bereich Legal Tech seien grundsätzlich positiv, zukunftsorientiert und als Chance für die Anwaltschaft zu betrachten. Die BRAK sei aber auch der Auffassung, dass es Legal Tech nicht ohne anwaltliche Beteiligung und Beratung geben darf. Die umfassende Befugnis zu Rechtsberatungen könne und dürfe nur Rechtsanwälten zukommen. Nur diese würden dem anwaltlichen Berufsrecht unterliegen und könnten Mandanten unabhängig und frei beraten. Die Begründung der FDP-Fraktion, der Entwurf diene auch der Qualitätssicherung, überzeuge nicht. Von LegalTech-Anbietern lediglich "besondere Sachkunde" zu verlangen, könne dieses Ziel nicht erreichen. Über die erforderliche – juristische – Sachkunde würden allein zugelassene Rechtsanwälte verfügen.

Algorithmen allein nicht ausreichend

"Sich im Bereich von Rechtsdienstleistungen allein auf Algorithmen zu verlassen, scheint uns im Sinne des Mandanten- und Verbraucherschutzes kein gangbarer Weg zu sein. Oder vereinfacht gesagt: Wo Legal Tech drauf steht, muss immer auch Anwalt drinstecken", sagte BRAK-Präsident Ulrich Wessels.

Redaktion beck-aktuell, 10. Mai 2019.