Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes abgelehnt
Wie die BRAK betonte, lehnt sie eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) nachdrücklich ab, da kein Regulierungsbedarf für Legal Tech bestehe. Die Entwicklungen im Bereich Legal Tech seien grundsätzlich positiv, zukunftsorientiert und als Chance für die Anwaltschaft zu betrachten. Die BRAK sei aber auch der Auffassung, dass es Legal Tech nicht ohne anwaltliche Beteiligung und Beratung geben darf. Die umfassende Befugnis zu Rechtsberatungen könne und dürfe nur Rechtsanwälten zukommen. Nur diese würden dem anwaltlichen Berufsrecht unterliegen und könnten Mandanten unabhängig und frei beraten. Die Begründung der FDP-Fraktion, der Entwurf diene auch der Qualitätssicherung, überzeuge nicht. Von LegalTech-Anbietern lediglich "besondere Sachkunde" zu verlangen, könne dieses Ziel nicht erreichen. Über die erforderliche – juristische – Sachkunde würden allein zugelassene Rechtsanwälte verfügen.
Algorithmen allein nicht ausreichend
"Sich im Bereich von Rechtsdienstleistungen allein auf Algorithmen zu verlassen, scheint uns im Sinne des Mandanten- und Verbraucherschutzes kein gangbarer Weg zu sein. Oder vereinfacht gesagt: Wo Legal Tech drauf steht, muss immer auch Anwalt drinstecken", sagte BRAK-Präsident Ulrich Wessels.