Erfolgsquote von 50%
860 Anträge seien von der Schlichtungsstelle als unzulässig abgelehnt worden. In 50% der Fälle konnte nach dem Tätigkeitsbericht durch das eingeleitete Schlichtungsverfahren eine gütliche Einigung erreicht werden. In 25% der Fälle habe das jeweilige Unternehmen die Teilnahme am Schlichtungsverfahren verweigert. Die durchschnittliche Dauer der Schlichtungsverfahren betrug nach Angaben der Bundesnetzagentur acht Wochen.
Streit um Rechnungspositionen, zugesicherte Leistungen, Störungen und Anschlusssperren
Bei den Schlichtungsfällen handelte es sich nach dem jetzt veröffentlichten Bericht häufig um strittige Rechnungspositionen, das Fehlen der zugesicherten Leistung, Störungen oder Anschlusssperren. Auch sei es um Probleme beim Anbieterwechsel und Umzug des Anschlusses gegangen. Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern, Rechnungen und Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen, um den Anbieter bei Problemen zeitnah kontaktieren zu können.
Außergerichtliche Einigung angestrebt
Ziel der Verbraucherschlichtungsstelle ist es, Streitigkeiten zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern außergerichtlich beizulegen. In diesem Sinne vermittelt die Schlichtungsstelle seit 1999 als neutrale Instanz im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes. Das Schlichtungsverfahren ist seit April 2016 kostenlos. Die Teilnahme der Unternehmen an der Schlichtung ist freiwillig.