Gegen Versorgungsengpass: Justizministerium will Anwaltsnotariat zugänglicher machen

Immer weniger Juristen und Juristinnen bewerben sich für das Anwaltsnotariat. Das Bundesjustizministerium will das ändern, verkürzt dafür Fristen, verlangt weniger Berufserfahrung und weicht die Altersgrenze von 70 Jahren auf.

Ein Anwaltsnotar ist – anders als ein Nur-Notar – nicht nur als Notar, sondern auch als Anwalt tätig. Das Anwaltsnotariat gibt es in einigen Bundesländern, in anderen nicht. Zuletzt waren hier die Zahl der Bewerber- und Bewerberinnen gesunken. Jetzt soll das Amt attraktiver werden.

Nach einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) soll das insbesondere durch einen leichteren Zugang zu dem Amt erreicht werden. Künftig sollen Volljuristinnen und -juristen die notarielle Fachprüfung direkt nach dem zweiten juristischen Staatsexamen ablegen können. Bisher müssen sie drei Jahre warten. Außerdem darf die Fachprüfung einmal wiederholen, wer sie versemmelt. Und der Gesetzentwurf fordert im künftigen Amtsbereich statt bisher drei nur noch zwei Jahre Berufserfahrung.

Auch die Familienfreundlichkeit ist dem Justizministerium wichtig: Künftig sollen Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit und Pflegezeit keine Unterbrechungen dieser Berufserfahrung mehr darstellen, nach denen die Frist von neuem beginnt.

Älteren Anwaltsnotarinnen und -notaren will das Minsterium ermöglichen, ihr Amt auf Antrag auch über die bisherige absolute Altersgrenze von 70 Jahren hinaus fortzuführen. Damit will es insbesondere die Versorgung mit notariellen Rechtsdienstleistungen in ländlichen und strukturschwachen Regionen sichern. Zweimal um jeweils drei Jahre soll die Amtszeit verlängert werden können – allerdings nur, wenn die bei der letzten Ausschreibungsrunde ausgeschriebenen Stellen nicht mit anderen geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern besetzt werden konnten.

In diesem Punkt will das Justizministerium mit dem Entwurf auch Vorgaben des BVerfG umsetzen. Dieses hatte die bisherigen Regelungen zur Altersgrenze bei Anwaltsnotarinnen und -notaren bemängelt.

Redaktion beck-aktuell, bw, 16. Februar 2026.

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