Geschäftsverteilung und Schöffen: BMJ legt Referentenentwurf zum GVG vor

Mit einem Gesetzentwurf will das Justizministerium das Gerichtsverfassungsgesetz ändern. Gerichte sollen künftig Geschäftsverteilungspläne öffentlich machen und vom Schöffenamt soll ausgeschlossen werden, wer zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurde.

Das GVG regelt in Deutschland die streitige Zivilgerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit. Am Freitag hat das Justizministerium einen Referentenentwurf mit einigen Anpassungen am GVG veröffentlicht. Danach sollen Gerichte künftig verpflichtet werden, ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet zu veröffentlichen. Das diene der Wahrung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf den gesetzlichen Richter, schrieb das Ministerium in einer Pressemitteilung.

"Justiz muss transparent sein", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in der Mitteilung. "Die Bürgerinnen und Bürgern müssen einfach und schnell erkennen können, wer ihr gesetzlicher Richter ist, auf den sie einen verfassungsrechtlichen Anspruch haben." Bisher haben die Gerichte es mit der Veröffentlichung der Zuständigkeiten unterschiedlich gehalten.

Höhere Anforderungen an das Schöffenamt

Zudem plant das Ministerium, den Zugang zum Schöffenamt strenger zu regulieren. So sollen Personen als Schöffen ausgeschlossen sein, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Bisher lag die Schwelle bei sechs Monaten Freiheitsstrafe, Geldstrafen hatten gar keine Relevanz.

Gerade in diesen Zeiten sei es wichtig, dass diejenigen die Recht sprächen, sich auch dem Rechtsstaat verpflichtet fühlten, sagte Buschmann. "Dies muss auch für Schöffinnen und Schöffen gelten. Sie erfüllen an den Gerichten eine wichtige Funktion. Mit den neuen Regelungen sorgen wir für Transparenz der Justiz nach außen und sichern die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Justiz."  Länder und Verbände haben nun bis zum 4. Oktober 2024 Zeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

Redaktion beck-aktuell, dd, 30. August 2024.