Damit Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte weiterhin einen "sachgerechten Beitrag zur Steuerrechtspflege leisten" können, sollen die Gebühren angehoben werden, schreibt das Ministerium. Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf will in der StBVV die Wertgebühren um 6% und die mittlere Betragsrahmengebühr für die Lohnbuchführung um etwa 9% erhöhen. Bei der Zeitgebühr soll die Berechnungseinheit sach- und interessengerecht ausgestaltet und zugleich der mittlere Gebührensatz um 9% angehoben werden.
Zudem sollen das Tage- und Abwesenheitsgeld für Geschäftsreisen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz angeglichen und einheitliche Regelungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen geschaffen werden sowie die bestehenden Beschränkungen bei Pauschalvergütungen entfallen. Schließlich sollen aus Gründen der Rechtsklarheit vereinzelt neue Gebührentatbestände in die StBVV aufgenommen werden.
Das Ministerium weist auch darauf hin, dass am 31. Dezember 2024 eigentlich die Möglichkeit der Nutzung des Mitgliedsausweises der zuständigen Steuerberaterkammer zur Authentisierung der Übermittlung von Dokumenten mit einer nicht-qualifizierten elektronischen Signatur über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach enden soll. Weil dies in einigen wenigen Fallkonstellationen dazu führen könnte, dass Steuerberaterinnen und Steuerberatern kein geeignetes Authentisierungsmittel mehr zur Verfügung stünde, werde die Option zur Nutzung des Mitgliedsausweises bis 31. Dezember 2026 verlängert.