Wo das viel besungene Auto des Schiedsrichters geparkt war, spielte zwar in diesem Fall keine Rolle, doch fand ein Fan bei einem Fußballspiel des Drittligisten FSV Zwickau einen anderen Weg, seinem Unmut gegenüber den Entscheidungen des Schiedsrichters Ausdruck zu verleihen. Bei einem Spiel gegen Rot-Weiss Essen bekam der Referee auf dem Weg in die Kabine einen Becher voll Bier über dem Kopf ausgeschüttet. Daraufhin brach er die Partie ab - und verklagte den Fan auf Schmerzensgeld.
Damit hatte er nun grundsätzlich Erfolg. Das LG Zwickau bejahte einen schwerwiegenden Eingriff in sein grundgesetzlich geschütztes Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Nur bei der Höhe des Schmerzensgelds hatte der Schiedsrichter sich verschätzt. Er hatte 25.000 Euro gefordert – das Gericht sprach im 1.500 zu: Das sei die übliche Höhe in vergleichbaren Fällen. Das Fußballspiel wurde später vom DFB-Sportgericht für Essen gewertet.