Reemtsma-Entführer muss wieder ins Gefängnis: Verurteilung von Thomas Drach rechtskräftig

2024 verurteilte das LG Köln den Schwerverbrecher Thomas Drach wegen versuchten Mordes und schweren Raubes zu 15 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung. Seine Revision blieb ohne Erfolg.

Die Verurteilung des früheren Reemtsma-Entführers Thomas Drach wegen Raubüberfällen auf Geldtransporter ist rechtskräftig. Der BGH hat die Revision verworfen. Das Urteil des Kölner LG von Januar 2024 sei damit rechtskräftig, teilte der BGH in seinem nun veröffentlichten Beschluss mit (Beschluss vom 06.10.2025 - 2 StR 625/24).

Das LG hatte Drach wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge, mit besonders schwerem Raub und mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen schweren Raubes in einem weiteren Fall zu 15 Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Ob er also jemals wieder auf freien Fuß kommen wird, ist fraglich. Drach hatte in dem Prozess alle Vorwürfe bestritten, seine Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.

Geldboten angeschossen und schwer verletzt

Das LG sah es als erwiesen an, dass Drach 2018 und 2019 drei Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln und Frankfurt am Main begangen hatte. Bei zwei der Taten schoss er auf die Geldboten – in einem Fall mit einer Kalaschnikow – und verletzte die beiden Männer schwer.

Drach gilt als einer der bekanntesten Schwerverbrecher Deutschlands. 1996 hatte der Deutsche den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und gegen Lösegeld wieder freigelassen. Für die Tat war Drach schon zu 14 ½ Jahren Haft verurteilt worden.

BGH, Beschluss vom 06.10.2025 - 2 StR 625/24

Redaktion beck-aktuell, bw, 14. November 2025 (dpa).

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