BGH: Urteil gegen syrischen Milizenchef ist rechtskräftig

Im Auftrag der früheren syrischen Regierung misshandelte und versklavte eine Miliz in Damaskus Zivilisten. Ein Hamburger Urteil gegen einen ihrer Anführer ist nun rechtskräftig.

Das Urteil gegen ein ehemaliges Mitglied einer syrischen Regierungsmiliz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ist rechtskräftig. Der BGH hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg verworfen, teilte der BGH mit (Beschluss vom 14.11.2025 – 3 StR 170/25). Das Hanseatische OLG hatte den Angeklagten am 18. Dezember 2024 wegen mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie wegen räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzsachen zuständigen 3. Strafsenat habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, so der BGH weiter. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil rechtskräftig.

Straftaten gegen Zivilisten

Laut OLG war der Angeklagte, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam, zwischen 2012 und 2015 Angehöriger einer mit dem Assad-Regime in Syrien verbundenen Miliz und als solcher an verschiedenen Taten zum Nachteil von Zivilpersonen beteiligt, die in dem von ihm bewohnten Stadtteil von Damaskus lebten.

In zwei Fällen wirkte er nach Angaben des Gerichts an Misshandlungen von Menschen mit, die von der Miliz gefangen genommen worden waren. In mehreren weiteren Fällen zwang er demnach Bewohnerinnen und Bewohner dazu, über viele Stunden hinweg an der durch den Stadtbezirk verlaufenden Frontlinie Sandsackbarrikaden zu errichten.

Zudem nutzte er die generelle Angst der örtlichen Zivilbevölkerung vor Misshandlungen durch Milizionäre aus, indem er Geschäftsinhaber dazu veranlasste, ihm ohne Bezahlung Waren zur eigenen privaten Verwendung auszuhändigen.

BGH, Beschluss vom 14.11.2025 - 3 StR 170/25

Redaktion beck-aktuell, js, 28. November 2025 (dpa).

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