Im Zusammenhang mit der Corona-Maskenaffäre ist das Urteil gegen die CSU-Politikertochter Andrea Tandler und ihren Geschäftspartner wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung rechtskräftig - die Haftstrafe wurde jedoch abgemildert. Das teilte der BGH mit (Beschluss vom 19.04.2025 - 1 StR 238/24).
Die Unternehmerin war im Dezember 2023 am LG München I zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner erhielt drei Jahre und neun Monate. Nach dem BGH-Beschluss müssen beide jetzt nur noch drei Jahre in Haft wegen des Vorwurfs der Gewerbesteuerhinterziehung, wie ein BGH-Sprecher sagte.
Die vom LG ebenfalls ausgesprochene Verurteilung wegen Einkommensteuerhinterziehung werde von den bisherigen Feststellungen nicht getragen. Eine erneute Tatsachenverhandlung wäre mit beträchtlichem Aufwand verbunden. Die insoweit noch zu erwartende Strafe falle in Anbetracht der Strafe aus der nunmehr rechtskräftigen Verurteilung nicht beträchtlich ins Gewicht. Im Hinblick auf die Hinterziehung von Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 hat der BGH daher auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO das Verfahren eingestellt.
Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 vermittelte sie für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Bundes- und Landesbehörden. Dafür kassierte sie Provisionen von fast 50 Millionen Euro. Verurteilt worden waren sie und ihr Geschäftspartner, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert hatten.