Masken-Affäre: Mehr als vier Jahre Haft für Politikertochter Tandler
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© Frank Hoermann / SVEN SIMON

Die Politikertochter und Unternehmerin Andrea Tandler muss in der Affäre um Corona-Schutzmasken wegen Steuerhinterziehung für vier Jahre und fünf Monate in Haft. Ihren mitangeklagten Geschäftspartner N. verurteilte das LG München I nun zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Vorausgegangenen war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Strafen am oberen Rand des vom Gericht in Aussicht gestellten Strafrahmens gefordert, die Verteidiger hatten dagegen für Strafen am unteren Rand plädiert, das Gericht blieb fast in der Mitte. Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen - was für sich genommen legal ist - Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro.

Verurteilt wurden vom LG München I (Urteil vom 15.12.2023 - 6 KLs 301 Js 149894/21) beide nun, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht haben. Unter anderem versteuerten sie die Einnahmen aus den Maskengeschäften nicht in München, sondern in Grünwald - dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. Allerdings war München damals der "Ort der Geschäftsleitung".

Den entstandenen wirtschaftlichen Schaden hatte die Staatsanwaltschaft zum Ende des Verfahrens auf insgesamt 7,8 Millionen Euro beziffert. Am Ende hatten die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe der Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer weitgehend eingeräumt. Zudem haben sie den entstandenen Steuerschaden mittlerweile gezahlt. Vorwürfe der Hinterziehung der Schenkungsteuer und des Corona-Subventionsbetrugs hatte das Gericht nicht weiterverfolgt und insoweit am Dienstag eingestellt.

Die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten wurden am Freitag gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt - dem Vorschlag des Gerichts hatte zuletzt auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt. Damit kommen beide nach rund elf Monaten Untersuchungshaft bis zum Haftantritt zunächst auf freien Fuß. Tandler, die unter gesundheitlichen Problemen leidet, wird sich nach Angaben ihrer Anwältin voraussichtlich erneut operieren lassen müssen.

LG München I, Urteil vom 15.12.2023 - 6 KLs 301 Js 149894/21

Redaktion beck-aktuell, mm, 15. Dezember 2023 (dpa).