Der BGH hat den aufsehenerregenden Freispruch eines Mannes im Prozess um die mutmaßliche Einfuhr von rund 450 Kilogramm Marihuana aufgehoben (Urteil vom 30.04.2025 - 1 StR 349/24). Das LG Mannheim war im April 2024 zwar nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt gewesen - für eine Verurteilung hatten der Kammer am Ende aber schlicht die Beweise gefehlt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, 2020 mehrmals größere Mengen Marihuana von Spanien über Frankreich in den Raum Mannheim geschmuggelt zu haben. Insgesamt ging es demnach um einen Wert von rund 1,9 Millionen Euro. Auf den Mann aufmerksam wurden die Ermittler durch die Auswertung verschlüsselter Chatnachrichten der Software EncroChat. In der Hauptverhandlung waren die Chatverläufe mit detaillierten Informationen zu den Lieferungen das Hauptbeweismittel für die Staatsanwaltschaft. Das LG aber hielt die Chats Einführung des neuen Cannabis-Gesetzes für nicht mehr vor Gericht verwertbar.
EncroChat-Chats: Verwertbar oder nicht?
Mit Verweis auf ein früheres Urteil des BGH argumentierte das LG, die verschlüsselten Chats seien nur unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht verwertbar. Dazu gehört etwa, dass sie mit Rauschgifttaten in Zusammenhang stehen oder Bandenkriminalität förderten. Keine dieser Voraussetzungen aber sei hier erfüllt. Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes der damaligen Ampel-Regierung im April 2024 zähle Cannabis nicht mehr zu den Betäubungsmitteln. Auch habe der Mann hier nicht als Teil einer Bande agiert. Somit dürften die Chats vor Gericht nicht verwendet werden.
Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte nun am BGH Erfolg. Das Urteil wurde mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte in bestimmten Fällen freigesprochen und eine Entschädigungsentscheidung getroffen wurde, wie ein Sprecher des höchsten deutschen Strafgerichts bestätigte. Das Urteil und die Gründe liegen noch nicht vor. Nun muss das LG erneut verhandeln und entscheiden.