Zoll darf Tanker "Eventin" vorerst nicht einziehen
© dpa | Stefan Sauer

Der Zoll darf den als Schiff der russischen Schattenflotte gelisteten Öltanker "Eventin" samt 100.000 Tonnen Öl vorläufig nicht einziehen und verwerten. Der BFH sieht "begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen". Das havarierte Schiff liegt seit fast einem Jahr vor Rügen.

Es sei rechtlich unklar, ob das Schiff trotz EU-Sanktionsregeln nicht wegen einer für Notfälle geltenden Ausnahme samt Ladung in das EU-Gebiet ein- und auslaufen dürfe, erklärte der BFH im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschluss vom 26.11.2025 - VII B 80/25 (AdV)).

Im Januar waren an Bord der "Eventin" alle Systeme ausgefallen. Stundenlang war das Schiff manövrierunfähig in der Ostsee vor Mecklenburg-Vorpommern getrieben. Rettungsteams gelang es schließlich, auf See Schleppverbindungen zum Tanker herzustellen.

Die EU zählt das rund 20 Jahre alte und mit rund 100.000 Tonnen Öl beladene Schiff zur sogenannten Schattenflotte, mit der Russland Sanktionen umgeht. Auf dieser Liste von Schiffen, die nicht mehr in Häfen von EU-Staaten einlaufen und auch nicht mehr von europäischen Unternehmen versichert, finanziert oder ausgerüstet werden dürfen, stehen inzwischen mehr als 550 Schiffe.

Eigner wehrt sich

Der Eigner der "Eventin", die Laliya Shipping Corp. mit Sitz auf den Marshallinseln, hat vor dem Gericht der EU gegen die Listung geklagt, die erst nach der Havarie erfolgt war. Als Grund gibt das Unternehmen an, das Schiff habe "zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sanktionierte Ölprodukte in die Europäische Union zu transportieren." Die Einfuhr in deutsche Hoheitsgewässer sei unfreiwillig aufgrund eines "technischen Defekts erfolgt und durch das Recht auf Anlaufen eines Nothafens gedeckt". Auch die maßgebliche Definition für Schiffe der Schattenflotte passe nicht auf die "Eventin".

Laut BFH war die "Eventin" auf dem Weg von Russland nach Indien, einem wichtigen Abnehmer russischen Öls. Laut Branchendaten war das Schiff auch schon in der Vergangenheit wiederholt zwischen Russland und Indien unterwegs. Umweltschützer hatten sich besorgt über die Möglichkeit einer Havarie und einer Verschmutzung der südlichen Ostsee gezeigt und gefordert, das Schiff abzupumpen.

BFH, Beschluss vom 26.11.2025 - VII B 80/25 (AdV)

Redaktion beck-aktuell, js, 11. Dezember 2025 (dpa).

Mehr zum Thema