Union will Grundrentenbezug enger begrenzen

Weniger Menschen mit kleinen Renten als ursprünglich geplant sollen von der geplanten Grundrente profitieren. Im Einführungsjahr 2021 sollen es 1,3 Millionen Menschen sein - zuletzt war das Bundesarbeitsministerium von 1,4 Millionen ausgegangen. Auf die Rentenversicherung dürften Verwaltungskosten von mehreren hundert Millionen Euro zukommen. Dies geht Medienvertretern zufolge aus dem in den vergangenen Tagen noch veränderten Referentenentwurf hervor.

Union setzt verschärfte Einkommensanrechnung durch

Seinen ursprünglichen Entwurf hatte das Arbeitsministerium im Januar in die Regierungsabstimmung geschickt. Die Union war damit aber nicht einverstanden. Die Änderungen gehen auf eine Einigung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vom Anfang des Monats zurück. An 19.02.2020 soll das Bundeskabinett die Grundrente beschließen. FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg kritisierte die Grundrente als "ungerecht, unpraktikabel und auch potenziell verfassungswidrig".

Zwei Einkommensschwellen vorgesehen

Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei Paaren liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60% auf die Grundrente angerechnet werden. Bei 1.300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60% angerechnet - die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Neu ist im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf eine zweite Einkommensschwelle: Liegt das Einkommen bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro, soll es zu vollen 100% auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden.

Rentenprüfung erfordert enormen Verwaltungsaufwand

Für die Prüfung, ob Menschen, die bereits Rente beziehen, auch den Aufschlag durch die Grundrente erhalten sollen, veranschlagt der Entwurf Kosten in Höhe von 74,8 Millionen Euro. Für diese Ausgaben der Rentenversicherung soll der Bund aufkommen. 640 Beschäftige sollen damit bei der Rentenversicherung ein Jahr lang zu tun haben. Die Prüfung ausländischer Einkommen bei Bestandsrentnern, die nicht automatisch abgeglichen werden können, soll 75,9 Millionen Euro kosten. Hierfür sollen 650 Arbeitnehmer für ein Jahr lang nötig sein. Weitere Posten im Erfüllungsaufwand der Rentenversicherung kommen laut dem Entwurf dazu.

Grundrente kostet Steuerzahler Milliardenbetrag

Vorgesehen sind auch Stichproben beim Bundeszentralamt für Steuern und Abfragen bei den Kreditinstituten. Geprüft werden soll damit, ob Profiteure der Grundrente wie vorgeschrieben auch tatsächlich ausreichend Angaben zu Kapitalerträgen gemacht haben, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Die Kosten für die Grundrente für den Bundeshaushalt werden für das Startjahr auf 1,30 statt wie im Entwurf vom Januar auf 1,39 Milliarden Euro taxiert.

Lediglich 5% der Versichertenrenten werden aufgestockt

“Insgesamt werden rund 5% der Versichertenrenten über eine Grundrente aufgestockt, wobei der Anteil bei den Männern rund 3% und bei den Frauen rund 7% beträgt“, heißt es nach Angaben der Medienvertreter im Entwurf. “Etwa drei Viertel der Berechtigten leben in den alten und etwa ein Viertel in den neuen Bundesländern.“ Grundrente beziehen soll man bei Minirenten ab 33 Jahren mit Rentenbeiträgen aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden und bei 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen. Die Beiträge müssen im Schnitt einem Wert zwischen 30 und 80% des Durchschnittseinkommens entsprechen. Im vergangenen Jahr waren das 972 bis 2.593 Euro brutto.

Redaktion beck-aktuell, 18. Februar 2020 (dpa).