Bericht: Justizminister plant Reform der Strafprozessordnung

Das Bundesjustizministerium plant einem Medienbericht zufolge eine Reform der Strafprozessordnung, um Mammutverfahren wie den NSU-Prozess in München zu straffen. In einem internen Vermerk aus dem Haus des geschäftsführenden Justizministers Heiko Maas (SPD), der den Zeitungen der Funke Mediengruppe (22.01.2018) vorliegt, heißt es, es bestehe weiterhin die Notwendigkeit zu Reformen. Dies betreffe vor allem sogenannte "Umfangsverfahren, die die Gerichte zunehmend vor zeitliche, personelle und organisatorische Herausforderungen stellen".

Urteil im NSU-Prozess eventuell im Frühjahr 2018

Am 23.01.2018 soll der seit Mai 2013 andauernde NSU-Prozess weitergehen. Im Frühjahr 2018 könnte nach fast fünf Jahren das Urteil folgen. Gegen das einzige noch lebende Mitglied des NSU-Trios, Beate Zschäpe, hat die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft beantragt. Es wäre der Abschluss eines historischen Verfahrens nach einer beispiellosen Verbrechensserie des NSU-Trios, das fast 14 Jahre unbehelligt im Untergrund lebte und mordete. Opfer waren türkische und griechische Geschäftsleute und eine Polizistin. Beispiellos ist der NSU-Prozess auch wegen der großen Zahl der rund 90 Nebenkläger. Bei keinem anderen Strafprozess zuvor gab es so viele Nebenkläger.

Redaktion beck-aktuell, 22. Januar 2018 (dpa).