Bericht empfiehlt Regeln für Friedensprozess mit PKK

Nach einem jahrzehntelangen Konflikt befindet sich die in der EU als Terrororganisation eingestufte PKK in einem Friedensprozess mit dem türkischen Staat. Dieser soll nun konkreter werden.

Eine türkische Parlamentskommission hat einem Bericht zugestimmt, der rechtliche Rahmenbedingungen für die Entwaffnung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK empfiehlt und den Friedensprozess voranbringen soll. Die PKK, die in der Türkei, der EU und den USA als Terrororganisation gilt, hatte im Mai des vergangenen Jahres ihre Auflösung bekanntgegeben und zunächst symbolisch die Waffen niedergelegt.

Der Bericht wurde mit breiter Mehrheit angenommen. Er fordert unter anderem Rechtsregeln für die Abgabe von Waffen und für die Wiedereingliederung von PKK‑Kämpfern in die Gesellschaft. Die PKK müsse sich in all ihren Strukturen auflösen. Auch lebenslänglich Verurteilte könnten unter Umständen Aussicht auf Entlassung erhalten.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan sprach von einem wichtigen Schritt. Das Parlament könne nun Beratungen über einen rechtlichen Rahmen für den Friedensprozess beginnen.

Änderung der Terrorgesetzgebung?

Der Bericht betont zudem, dass Urteile des EGMR beachtet werden müssen. Die Türkei war in der Vergangenheit mehrfach kritisiert worden, EGMR‑Entscheidungen nicht umzusetzen, etwa im Fall des inhaftierten prokurdischen Politikers Selahattin Demirtas.

Außerdem wird eine Reform des türkischen Terrorrechts angedeutet. Gewaltlose Handlungen und Äußerungen, die unter die Meinungsfreiheit fallen, sollen nicht mehr als Terrorismus eingestuft werden dürfen.

Die prokurdische Oppositionspartei Dem, die im Friedensprozess vermittelt und dem Bericht zugestimmt hat, sieht dennoch Unterschiede in der Bewertung. Die Kurdenfrage dürfe nicht allein als Terrorismusproblem betrachtet werden, erklärte die Partei. Auch das Recht auf die kurdische Muttersprache sei ein universelles Recht.

Redaktion beck-aktuell, js, 18. Februar 2026 (dpa).

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