Bauministerin hält am Ökoenergie-Ziel im Heizungsgesetz fest

Das Heizungsgesetz war einer der größten Aufreger in der vergangenen Legislaturperiode. Die neue Regierungskoalition plant nun ein neues Gesetz. Aber nicht alles soll wohl über Bord geworfen werden.

Bundesbauministerin Verena Hubertz will trotz der im Koalitionsvertrag vereinbarten Abschaffung des Heizungsgesetzes daran festhalten, dass neue Heizkessel zu mindestens 65% mit klimaneutralen beziehungsweise erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das sagte sie der Bild am Sonntag. Sie gehe davon aus, "dass wir jetzt nicht alle Ziele über die Wupper werfen". Es gebe ja auch das "Klimaziel 2045".

Die Regierung könne bei der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht alles auf die Seite legen. "Dann hätten wir sozusagen zehn Rollen rückwärts gemacht." Stattdessen müsse man den Menschen dabei helfen und es ihnen ermöglichen, "dass sie jetzt nicht abgehängt werden, sondern dass sie auch mitmachen", sagte Hubertz.

Das von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP reformierte Gebäudeenergiegesetz - oft Heizungsgesetz genannt - sieht generell vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das kann, muss aber keine Wärmepumpe sein. Die Regelungen greifen zunächst aber nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Die Reform steht in der Kritik, weil es viele kleinteilige Regelungen zum Heizungstausch gibt. CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag angekündigt, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Was aber nun genau kommt, ist unklar. Es dürfte auch weiterhin ein Gebäudeenergiegesetz geben.

Redaktion beck-aktuell, cil, 16. Juni 2025 (dpa).

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