Teilnahme an Integrationskurs und berufsbezogenen Deutschkursen
Wer bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet ist, soll nach neun Monaten Aufenthalt in Deutschland an einem Integrationskurs teilnehmen. Für Geduldete, die bisher meist keinen Zugang zur Sprachförderung hatten, sollen nach sechs Monaten die berufsbezogenen Deutschkurse geöffnet werden, sofern sie arbeitssuchend gemeldet sind.
Mehr Unabhängigkeit von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben
Die Förderung von Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung soll weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben geregelt und somit für Ausländer deutlich stärker geöffnet werden. Voraussetzung bleibt jedoch, dass die Menschen arbeiten dürfen. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten unterliegen etwa einem Beschäftigungsverbot.