22 frühere SS-Mitglieder angeklagt
Beim 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess waren insgesamt 22 frühere SS-Mitglieder wegen Mordes und Beihilfe zum Mord im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau angeklagt. Die Urteile fielen relativ milde aus. Sechs der ehemaligen SS-Männer wurden wegen Mordes zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt, zehn Angeklagte kamen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichem Mord mit zum Teil kurzen Zuchthausstrafen davon. Drei Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Lehrstunde über deutsche Verbrechen
Dennoch wurden der Prozess und vor allem die Berichterstattung über die Aussagen der ehemaligen Häftlinge des größten deutschen Vernichtungslagers für viele jüngere Deutsche zu einer Lehrstunde über die deutschen Verbrechen, über die in der damaligen Gesellschaft meist geschwiegen wurde.
Mindestens 1,1 Millionen Menschen in Auschwitz ermordet
In Auschwitz-Birkenau wurden während des Zweiten Weltkrieges mindestens 1,1 Millionen Menschen ermordet. Die meisten der Opfer waren Juden. Aber auch polnische Widerstandskämpfer, Sinti und Roma, sowjetische Kriegsgefangene, Homosexuelle und andere Verfolgte des Nazi-Regimes wurden dort ermordet.
Unrecht nicht schweigend hinnehmen
Verena Metze-Mangold, Präsidentin der Deutschen Kommission der Weltkulturorganisation UNESCO, erinnerte vor der Übergabe der Urkunde an die Bedeutung der Prozessakten auch für die Gegenwart. "Sie erinnern uns daran, dass wir Unrecht nicht schweigend hinnehmen dürfen", sagte sie. Hessens Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU) sagte: "Die Dokumente des Frankfurter Auschwitz-Prozesses müssen uns immer wieder daran erinnern, was passieren kann, wenn Unrecht schweigend hingenommen wird."