Dienstliche Gespräche wurden in privatem Rahmen abgehalten
Die Gedenkstätten-Stiftung hatte dem Vize-Direktor 2018 wegen Sexismusvorwürfen gekündigt. Dagegen hatte der inzwischen 60-Jährige geklagt. Das Arbeitsgericht hat die fristgemäße Kündigung für wirksam gehalten. Der erforderliche Kündigungsgrund liege vor, weil der Kläger keine Gewähr für ein angemessenes Verhalten gegenüber untergebenen Beschäftigten der Stiftung biete. Dies beruhe auf erheblich unangemessenen Gesprächssituationen wie Vorstellungsgesprächen mit Bewerberinnen für Praktika oder Volontariate in einem privaten Rahmen.
Klares Missverhältnis zwischen privater Atmosphäre und Machtgefälle
Es habe sich insgesamt um etwa ein Dutzend "inadäquate" Situationen mit Frauen gehandelt, bei denen es ein klares Missverhältnis zwischen der privaten Atmosphäre und dem Machtgefälle gegeben habe, sagte der Richter. Die Frauen hätten diese Gespräche nur schwer abbrechen und den Situationen kaum entfliehen können. Das sei die Schuld des Vorgesetzten und für eine Kündigung ausreichend.
Vorwurf der sexuellen Belästigung wurde nicht geprüft
Dieses Verhalten sei auch nach der Aufforderung durch den Direktor der Stiftung, dies zu unterlassen, fortgesetzt worden, so das Gericht. Auf den von der Stiftung zur Begründung der Kündigung weiter herangezogenen Vorwurf einer sexuellen Belästigung kam es für die Entscheidung nicht mehr an, so dass das Gericht den Vorwurf wegen sexueller Belästigung nach eigenen Angaben auch nicht weiter geprüft hat.