Im Deutschen Anwaltverein (DAV) wird darüber diskutiert, wie eine mögliche Unterwanderung örtlicher Anwaltvereine durch Rechtsextremisten verhindert werden kann. Der DAV sei parteipolitisch neutral, aber nicht unpolitisch, betonte Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge beim Deutschen Anwaltstag in Berlin. Deshalb werde innerhalb des Dachverbands beraten, welche Satzungsänderungen den besten Schutz gegen solche unerwünschte Entwicklung böten.
"Ich will auch gar nicht ausschließen, dass es bereits Mitglieder gibt, die vielleicht Mitglied der AfD sind - das wissen wir nicht", sagte Ruge. Dem Dachverband werde dies höchstens bekannt, wenn es in einem örtlichen Verein Ärger gebe aufgrund von Verstößen gegen die Ziele des Vereins.
Entschieden wird vor Ort
Der Dachverband könne nur Empfehlungen geben und Mustersatzungen vorschlagen. Die Umsetzung vor Ort obliege aber dem jeweiligen Mitgliedsverein. Ein Weg könne sein, den Vereinszweck klarer zu definieren und etwa ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzufordern. Ein anderer Weg wäre eine Unvereinbarkeitserklärung. Mitglieder könnten etwa ausgeschlossen beziehungsweise nicht aufgenommen werden, wenn sie Mitglieder einer Partei sind, die vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft ist.
Nach der Hochstufung der AfD zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hatte die Partei eine Klage und einen Eilantrag eingereicht. Damit will sie dem Bundesamt für Verfassungsschutz gerichtlich untersagen lassen, dass es sie so einordnet und entsprechend beobachtet. Der Verfassungsschutz gab daraufhin eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Das bedeutet, dass die Behörde die AfD bis zu einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet.
Sorge um Verfassungsgerichte der Länder
DAV-Präsident Stefan von Raumer sagte, ein besserer Schutz gegen demokratiefeindliche Kräfte sei auf der Ebene der Verfassungsgerichte der Länder dringend geboten - dort, wo es die dafür notwendigen Mehrheiten noch gebe. In Sachsen sei dies wohl schon nicht mehr der Fall. Wo die Risiken lägen, lasse sich aktuell in Thüringen beobachten, wo die AfD mit ihrer Sperrminorität monatelang Richterwahlen blockiere und die Funktionsfähigkeit der Justiz aufs Spiel setze.
In der letzten Legislaturperiode hatten Bundestag und Bundesrat einer Änderung des Grundgesetzes zugestimmt, um das BVerfG widerstandsfähiger zu machen. Zentrale Vorgaben zu Struktur und Arbeitsweise des Gerichts sind nun im Grundgesetz festgeschrieben, sodass sie nur noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu ändern sind. Bislang waren diese Regeln in einfachen Gesetzen festgeschrieben, die auch mit einfachen Mehrheiten zu ändern waren.