Gesundheitsausschuss: Experten mit geplantem Freibetrag bei Betriebsrenten noch nicht zufrieden

Die von der sogenannten Doppelverbeitragung betroffenen Betriebsrentner sehen in der geplanten Einführung eines Freibetrages keine systematische Lösung der Problematik. Zwar sei die Initiative der Bundesregierung grundsätzlich zu begrüßen, jedoch offenbarten sich grundlegende Schwachstellen, erklärte der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) anlässlich einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages über den Gesetzentwurf zur "Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge" (BT-Drs. 19/15438) am 09.12.2019.

60% der Betriebsrentner profitieren von Freibetrag

Neu eingeführt werden soll laut Mitteilung des Bundestages ein Freibetrag von 159,25 Euro. Damit werden erst auf höhere Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällig. Da nach Berechnungen der Regierung rund 60% der Betriebsrentner weniger als 318 Euro im Monat bekommen, werden sie künftig maximal den halben statt wie bisher den vollen Krankenkassenbeitrag bezahlen. Die Bundesregierung rechnet infolge der Reform mit Mindereinnahmen in der GKV in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich, die 2020 komplett aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden sollen. Von 2021 bis 2023 sollen die fehlenden Beträge noch teilweise aus dem Gesundheitsfonds bereitgestellt und stufenweise zurückgeführt werden. Ab 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle dann in voller Höhe selbst tragen.

DVG: Reform korrigiert nicht Besonderheiten der Direktversicherung

Der DVG monierte, mit der Reform würden in keiner Weise die Besonderheiten der Altersversorgung in Form der Direktversicherung korrigiert, insbesondere jener Verträge, die vor dem 31.12.2003 abgeschlossen wurden. Der Verein fordert eine Entschädigungsregelung. So sollte eine Rückabwicklung der Verträge vom 01.01.2004 bis Ende 2019 ermöglicht werden. Gefordert wird auch eine Reduzierung der Beiträge auf den halben Satz. Für alle vor 2004 abgeschlossenen Direktversicherungsverträge müsse die Beitragsfreiheit gelten. Der Aufteilungszeitraum für die Kapitalauszahlung sollte zudem von 120 auf 240 Monate erhöht werden, da ansonsten deutlich höhere Beiträge zu zahlen seien, argumentierte der DVG. Der Freibetrag sollte auch für die Pflegeversicherung gelten.

VdK: Keine Entlastung für bestimmte Betriebsrentner

Nach Ansicht des Sozialverbandes VdK haben die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 eingeführten Regelungen den Betroffenen viel Ärger gebracht und sie Geld gekostet. Die geplante Reform bringe keine Entlastung für jene Betriebsrentner, die seit 2004 den vollen Beitragssatz allein zahlen müssten. Insbesondere die Direktversicherten, deren Zehnjahresabzahlung auf die Kapitalausschüttung bereits abgelaufen sei, profitierten nicht mehr.

aba: Vertrauensverlust mangels Übergangsfrist

Auch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) wertete die vollen Beiträge auf Betriebsrenten als "zentralen Fehlanreiz". Die volle Beitragspflicht habe die Betriebsrenten seit 2004 um rund 40 Milliarden Euro geschmälert. Zudem habe die Neuregelung ohne jede Übergangsfrist zu einem Vertrauensverlust geführt. Mit der Novelle würden die Betriebsrentner weiter stärker belastet als vor 2004. Der Freibetrag sollte auch für die Pflegebeiträge gelten, eine Ungleichbehandlung wäre schwer vermittelbar.

DGB lobt Reform - GKV fordert längere Vorlaufzeit

Der DGB begrüßte die geplante Reform als sinnvolle Initiative, um bestehende Probleme zu lindern und die Betriebsrenten langfristig attraktiv zu halten. Jedoch sollten die Einnahmeausfälle auch langfristig aus Steuermitteln finanziert werden. Der GKV-Spitzenverband warnte vor Umsetzungsproblemen, da die Regelungen schon 2020 in Kraft treten sollen. Wegen der getrennten Beitragsberechnung für die Kranken- und Pflegeversicherung sei eine längere Vorlaufzeit nötig, zumindest aber ein automatisiertes Erstattungsverfahren.

Redaktion beck-aktuell, 10. Dezember 2019.