Petitionsausschuss : Spahn verteidigt Gesetz für schnellere psychotherapeutische Hilfe

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit einem Entwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (BT-Drs.:19/6337) eine bessere und schnellere Versorgung bei psychotherapeutischen Behandlungen erreichen und setzt in diesem Zusammenhang auf die Schaffung von Erstanlaufstellen. In einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 14.01.2019 verteidigte er die Regelung gegenüber Kritikern, die den freien Zugang zur therapeutischen Versorgung in Gefahr sehen.

Psychotherapeutin sieht freien Zugang zur Behandlung in Gefahr

Gegen die geplante Neuregelung wendet sich eine von der Psychotherapeutin Ariadne Sartorius vom Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten eingebrachte Petition, die mehr als 200.000 Unterstützer gefunden hat. Ausgesuchte Ärzte und Psychotherapeuten, deren Qualifikation erst noch durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definiert werden soll, sollen nach dem Entwurf in Voruntersuchungen entscheiden, welchem Hilfs- oder Therapieangebot die Betroffenen zugeführt werden. Eine derartige Selektion, bevor eine Behandlung in Anspruch genommen werden kann, heble den freien Zugang zum ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten aus, kritisiert die Petentin.

Weitere Kritik: Zuweisung von Patienten diskriminiert Behandler und bindet Kapazitäten

Den psychisch kranken Patienten werde damit aufgebürdet, oftmals enorme, hoch schambesetzte seelische Belastungen gegenüber Behandlern darzustellen, "die sie danach in der Regel nicht wiedersehen werden und die sie nicht selbst nach Vertrauensgesichtspunkten gewählt haben". Es entstehe so ein "neues Nadelöhr vor der eigentlichen Behandlung", sagte Ariadne Sartorius während der Sitzung. Darüber hinaus würden auch die psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten, die aufgrund ihrer Fachkunde und Zulassung alle über die Qualifikation zur Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlungsplanung verfügten, diskriminiert. Eine "Zuweisung" von Patienten führe dazu, "dass die gleichen Leistungen nochmal erbracht werden müssen", sagte die Petentin. Eine Voruntersuchung binde zudem Kapazitäten, die anders eingesetzt werden sollten.

Spahn will an Erstanlaufstellen festhalten

Gesundheitsminister Spahn hält Erstanlaufstellen hingegen für nötig, um eine bessere Vernetzung zu erreichen. Ein Lotse oder auch ein Bezugstherapeut - "über Namen können wir reden", so Spahn - könne mit seinem Netzwerk helfen, dem Patienten "situations- und bedarfsangemessen" schnell zu helfen. Diese Erstanlaufstelle muss nach Auffassung des Ministers nicht unbedingt eine zusätzliche Instanz sein. Die Lösung werde auch nicht das Ministerium im Detail erarbeiten, sondern der G-BA mit seinen Vertretern. Die Erhöhung der Zahl an Psychotherapeuten allein löse das Problem der langen Wartezeiten jedoch nicht, zeigte sich der Gesundheitsminister überzeugt. Es brauche unbedingt eine Form von Steuerung im Verfahren.

Redaktion beck-aktuell, 15. Januar 2019.