AG Saarbrücken: Geldstrafe für Rentner wegen Selbstschussanlage im Kleingarten

Insgesamt 1.800 Euro Geldstrafe muss ein Rentner aus dem Saarland für das Aufstellen einer Selbstschussanlage in seinem gepachteten Kleingarten zahlen. Weil damit ein anderer Mann verletzt wurde, verurteilte das Amtsgericht Saarbrücken den 65 Jahre alten Angeklagten am 02.05.2018 wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätzen von 20 Euro.

Das eigentliche Ziel waren Wildschweine

Der Mann hatte die selbstgebaute Sprengfalle in dem Kleingarten in einem Waldgebiet installiert, um nach eigener Aussage Wildschweine zu vertreiben. Tatsächlich wurde dadurch im Mai 2017 ein 60-Jähriger am Knie leicht verletzt. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein Vorsatz für die Körperverletzung sei nicht zu erkennen gewesen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Ein Freispruch - wie vom Verteidiger gefordert - komme jedoch nicht in Frage. Die Richterin bezeichnete die Anlage als "unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand".

Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2018 (dpa).