AG München verhängt Leseweisung zwecks Tatauseinandersetzung

Das Amtsgericht München hat einen 19-jährigen Lageristen wegen Kennzeichenmissbrauchs rechtskräftig zu einer Leseweisung von 20 Stunden verurteilt. Die Leseweisung solle die Auseinandersetzung des Mannes mit seiner Tat fördern (Urteil vom 08.06.2017, Az.: 1022 Ds 463 Js 134042/17 jug).

Erkennbarkeit von Motorrad-Kennzeichen erheblich beeinträchtigt

Der junge Mann fuhr mit seinem Kraftrad KTM. Dabei war das hintere Kennzeichen am oberen Rand nur mit einem abgeschnittenen Gummiriemen befestigt und lag im Ruhezustand deutlich über dem als zulässig erklärten Winkel von 30 Grad. Infolgedessen konnte das Kennzeichen im Fahrbetrieb jederzeit weiter nach oben kippen und war in seiner Erkennbarkeit somit erheblich beeinträchtigt. In der Verhandlung war der Lagerist voll geständig. Bereits im Juni 2016 hatte die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt. Betroffen war damals dasselbe Motorrad.

AG: Leseweisung soll Auseinandersetzung mit Tat fördern

Das AG hat den Angeklagten wegen Kennzeichenmissbrauchs zu einer Leseweisung von 20 Stunden verurteilt. Dabei sei zu berücksichtigen gewesen, dass der Angeklagte mit derselben Tat und demselben Motorrad bereits einmal auffällig wurde. Über die Leseweisung solle er motiviert werden, sich auf intellektueller Ebene noch einmal mit der Tat auseinanderzusetzen. Einen weiteren Erziehungsbedarf sah das AG nicht.

Redaktion beck-aktuell, 14. August 2017.