„Ohnehin überall Feuerwerk“: Nur 75 Euro für Schreckschuss an Silvester

Die Verwendung einer Schreckschusswaffe ist auch auf dem eigenen Grundstück keine gute Idee, Silvester hin oder her. Doch ein milder Richter am AG München verhängte nur eine kleine Geldbuße. 

Ein Mann hatte das Jahr 2023 mit einer geerbten Schreckschusswaffe begrüßt, indem er auf seinem Privatgrundstück in die Luft schoss. Eine Waffenerlaubnis hatte er nicht. Kurz darauf flatterte ein Strafbefehl herein.

Mit seinem Einspruch hatte der bis dahin unbescholtene 55-Jährige Erfolg. Das Amtsgericht München erkannte in seiner pünktlich zum Jahresende veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 22.5.2023 – 1116 Cs 117 Js 115394/23) nur den Schuss im Garten als nachgewiesen an und stufte dieses Verhalten zur bloßen Ordnungswidrigkeit herab. Die Staatsanwaltschaft war hingegen noch davon ausgegangen, dass der bayerische Silvesterfan auch auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus geschossen, die Waffe also außerhalb des eigenen Besitztums geführt hätte.

In seiner Strafzumessung berücksichtigte das AG nicht nur die bisherige Unbescholtenheit des 55-Jährigen, sondern auch das geringe Gewicht des Verstoßes. In der Silvesternacht, in der „ohnehin überall und dauerhaft Feuerwerk abgebrannt wurde“, sei der Schuss auf dem eigenen Grundstück ungefährlich gewesen. Außerdem rechnete das Gericht dem Mann die Belastung eines Strafverfahrens strafmildernd an, immerhin habe auch die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verurteilung bestanden. „Die Geldbuße nach dieser Hauptverhandlung kann geringer ausfallen, als sie ausgefallen wäre, wenn sogleich nur ein Bußgeldbescheid erlassen worden wäre“, heißt es in der Pressemitteilung aus der bayerischen Landeshauptstadt. 

Redaktion beck-aktuell, rw, 28. Dezember 2023.