AG Mönchengladbach: Knapp vier Jahre Haft nach Vergewaltigung in Fußball-Fanzug

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat einen einschlägig vorbestraften 31-Jährigen am 24.05.2019 wegen Vergewaltigung einer 19-jährigen Studentin auf der Toilette in einem Fußball-Fanzug zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Tat geschah auf Zugtoilette

Die Tat ereignete sich im April 2018 nach dem Spiel FC Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach in dem Sonderzug, der Fans zurück nach Nordrhein-Westfalen brachte. Die junge Frau und der 31-Jährige verschwanden auf die Toilette des Sonderzugs. Beide hatten vorher Alkohol getrunken, zumindest die Frau sehr viel, wie Richterin Uta Cramer deutlich machte. Beim Verlassen der Toilette war die 19-Jährige völlig aufgelöst - und warf dem Mann Vergewaltigung vor, wie Zeugen am letzten Prozesstag schilderten. Der 31-jährige sprach dagegen von einvernehmlichem Sex.

AG glaubt Studentin

Das AG sah die Vergewaltigung jedoch als erwiesen an. Das Verhalten der jungen Frau habe zwar zu der Situation beigetragen, stellte die Richterin fest. Aber die Studentin habe gesagt, dass sie "das" nicht wolle, als der Mann mit sexuellen Handlungen begonnen habe. Außerdem sprach das AG den Mann auch der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er habe auch noch aus nichtigem Grund einen anderen Fan in dem Zug geschlagen.

Unterbringung in Entziehungsanstalt angeordnet

Neben der Verurteilung zu knapp vier Jahren Haft ordnete das AG die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, weil auch schon bei Straftaten in der Vergangenheit immer wieder Alkohol im Spiel gewesen sei. Das Amtsgericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch im Fall der angeklagten Vergewaltigung gefordert und sechs Monate Haft für Körperverletzung. Der Verteidiger ließ zunächst offen, ob er in Berufung geht. Ein Sachverständiger hatte den Angeklagten als "sozial gefährlich" bezeichnet. 

AG Mönchengladbach, Urteil vom 24.05.2019

Redaktion beck-aktuell, 27. Mai 2019 (dpa).