"Mutter aller Hochzeitskorsos": Prozess abgebrochen

Weil ein Angeklagter und die meisten Zeugen nicht erschienen, ist der Strafprozess um die "Mutter aller Hochzeitskorsos" vertagt worden. Amtsrichter Stefan Ortmann sah in Düsseldorf nach einem Rechtsgespräch mit den sieben Verteidigern keine andere Möglichkeit, als im kommenden Jahr einen neuen Versuch zu starten.

Zuvor hatte der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Sieben Angeklagte sollten sich am Düsseldorfer Amtsgericht wegen der bereits mehr als fünf Jahre zurückliegenden Geschehnisse rund um einen Hochzeitskorso auf der A3 verantworten (Az.: 401 LS 35/21). Der Fall hatte als "Mutter aller Hochzeitskorsos" für Furore gesorgt.

Die Teilnehmer der Hochzeitsgesellschaft sollen die A3 bei Ratingen am 22. März 2019 auf allen Fahrbahnen in Richtung Köln vollständig blockiert haben. Unter ihnen ist auch der damalige Bräutigam. Die Staatsanwaltschaft wirft den 30 bis 41 Jahre alten Männern gemeinschaftliche Nötigung vor.

Laut Anklage hatten die Männer mit mehreren Sportwagen und anderen Autos alle Fahrbahnen samt Seitenstreifen blockiert und so den nachfolgenden Verkehr ausgebremst. Ein Wagen soll quer zur Fahrbahn gestellt worden sein, ein anderer soll sich vor dem Brautfahrzeug auf der Autobahn im Kreis gedreht und eine runde Bremsspur ("Donut") in den Asphalt gebrannt haben.

Und dann schoss auch noch einer mit der Pistole

Weil sich hinter den Blockierern ein ziviler Polizeiwagen befand, konnte das Geschehen auf Video dokumentiert werden. Zudem konnten Polizisten auf den Handys der Beschuldigten später bei einer Durchsuchungsaktion weitere Aufnahmen als Beweise sichern.

Dabei soll zu sehen sein, wie einer der Beteiligten etwas später mit einer Pistole herumfuchtelt und in die Luft schießt. Er ist deswegen auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Es ist derjenige, der im Gerichtsaal am Freitag fehlte.

Sein Anwalt sagte auf Nachfrage, er wisse nicht, wo sich sein Mandant aufhalte. Ob das Fehlen des Angeklagten mit dessen Vorstrafenregister zu tun haben könnte, ließ sich zunächst nicht klären. Einem der anderen Angeklagten wird zudem Fahren ohne Führerschein vorgeworfen. Zur Verlesung der Anklage kam es nicht. Der Prozess war bereits mehrfach verschoben worden.

Redaktion beck-aktuell, ew, 30. August 2024 (dpa).