Geldstrafe für 28-Jährigen wegen Krawallen am Reichstagsgebäude

Mehr als zwei Jahre nach Krawallen am Reichstagsgebäude in Berlin ist ein 28-Jähriger wegen Landfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah es als erwiesen an, dass der Gärtner am 29.08.2020 Polizeisperren am Bundestag beiseitegeschafft hat, um einen Durchbruch zur Treppe des Gebäudes zu ermöglichen. Damals hatten sich Hunderte Menschen vor dem Reichstagsgebäude versammelt und drangen teilweise bis zum Eingangsbereich vor.

Angeklagter wegen “Sturms auf den Reichstag“ verurteilt

Der 28-Jährige war laut Urteil nicht darunter. Allerdings soll er nach Aussagen von Polizeibeamten aus einer Gruppe von 20 bis 50 Menschen herausgetreten sein, um gemeinsam mit einer unbekannt gebliebenen Person drei bis vier Gitter zu beseitigen. Dabei soll er gerufen haben “Last uns stürmen!“. Die Stimmung sei “sehr, sehr aufgeheizt“ gewesen, sagte Richterin Lena Borth bei der Urteilsbegründung. Der 28-Jährige war an jenem Augusttag festgenommen worden, nachdem Polizeibeamte ihn als einen der Täter identifiziert hatten. Aus Sicht der Richterin gab es keinen Grund, dies anzuzweifeln.

Richterin erachtete ursprünglich verhängte Geldstrafe als ausreichend

Der Verteidiger des Gärtners hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Die Situation sei damals unübersichtlich gewesen, eine Verwechslung sei möglich, argumentierte er. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zur Verhandlung kam es, weil der 28-Jährige einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro nicht akzeptiert hatte. Die Staatsanwaltschaft verlangte nun eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro. Aus Sicht der Richterin war jedoch die ursprünglich verhängte Geldstrafe ausreichend im Fall des nicht vorbestraften Mannes, der seit der Tat nicht mehr aufgefallen sei.

Großteil der Verfahren wurde eingestellt

Im Zusammenhang mit den Krawallen im August 2020 hat die Berliner Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben etwa 85 Verfahren bearbeitet. Ein Großteil wurde eingestellt, weil Beweise nicht ausreichten oder Täter nicht identifiziert werden konnten. In fünf Fällen dauern die Ermittlungen an, wie ein Behördensprecher mitteilte. Zwei Verfahren seien an andere Staatsanwaltschaften abgegeben worden. Einen Mann sprach das Amtsgericht im vergangenen Juli wegen Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte schuldig. Er muss 2.400 Euro Geldstrafe zahlen.

Redaktion beck-aktuell, 29. November 2022 (dpa).