Ehepaar wird Zugang zu Schiff verweigert
Die Klägerin hatte Anfang September 2021 für sich und ihren Mann bei einer amerikanischen Kreuzfahrtgesellschaft eine Mittelmeerkreuzfahrt gebucht. Als das Paar Anfang Oktober die Reise antreten wollte, wurde ihnen der Zugang zum Schiff verweigert, da sie keinen vollständigen Impfschutz durch zwei Impfungen nachweisen konnten.
Paar nach Erkrankung nur einmal geimpft
Das Ehepaar war im März 2021 an Corona erkrankt gewesen und hat sich nach der damals gültigen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) noch einmal vor der geplanten Einschiffung impfen lassen.
Auf Erfordernis vollständigen Impfschutzes hingewiesen
Das AG Ansbach hat die Klage abgewiesen. Die Reederei habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nur vollständig geimpfte Gäste an Bord lässt, die zweimal mit einem Impfstoff des gleichen Herstellers geimpft sind. Dieser Hinweis habe sich sowohl bei der Buchung als auch auf einer zusätzlichen Informationsseite der Reederei auf deren Homepage befunden.
RKI-Empfehlungen nicht unbedingt relevant
Nachdem es sich bei der Reederei um einen international tätigen Konzern mit Hauptsitz in Vereinigten Staaten handelt, habe sich das Ehepaar auch nicht darauf verlassen können, dass diese den Empfehlungen des RKI folgen würde. Außerdem sei im September 2021 bereits bekannt gewesen, dass die meisten Impfstoffe für einen vollständigen Impfschutz zwei Impfdosen benötigen.
Urteil nach Berufungsrücknahme rechtskräftig
Nach Angaben des Gerichts hat die Klägerin ihre zunächst eingelegte Berufung wieder zurückgenommen. Das Urteil sei damit rechtskräftig.