Donnerstag, 16.11.2023
Keine weitere Geldentschädigung trotz überlanger Verfahrensdauer

Wer wegen einer Bagatelle das Gericht bemüht, muss nach Ansicht des LSG Berlin-Brandenburg keine Geldentschädigung erhalten, wenn das Verfahren überlang andauert. Vor allem, wenn das Interesse an der verzögerten Kostengrundentscheidung eher beim Anwalt – und nicht bei dessen Mandanten liegt.

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Freitag, 27.10.2023
Auch Vielkläger können Anspruch auf Entschädigung für lange Prozessdauer haben
Eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine Frau 45 Klagen an einem Gericht erhoben hat – zuzüglich weiterer Verfahren. Das hat das BSG am Donnerstag entschieden. Auch sei ihr nicht zuzurechnen, dass ihre Bevollmächtigte dort für andere Mandanten währenddessen 667 Prozesse geführt hat. Mehr lesen