Eine Dating-Plattformen zur Partnersuche zu nutzen ist längst keine Seltenheit mehr. Aber kann diese Kennenlernmethode schwerwiegende Zweifel an der gesetzlichen Vaterschaftsvermutung begründen, weil Mann annehmen kann, er sei nicht der Einzige, mit dem es zu Intimitäten kam? Nein, sagt das OLG Frankfurt am Main.
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