Die Übersendung und der Zugang der Kopie einer Beschlussverfügung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kann Mängel der Zustellung heilen. Dafür ausreichend ist laut Landgericht Hagen die technische Reproduktion des Originaldokuments. Entscheidend sei, dass es erkennbar mit Vollziehungswillen übermittelt worden sei.
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