In Nordrhein-Westfalen ist für Verbandsklagen von Verbraucherverbänden ab sofort nur noch das OLG Hamm zuständig. Schon bisher galt dies für Musterfeststellungsklagen. Mit den Verfahren werden nach Angaben des OLG Senate befasst sein, die in dem jeweiligen Sachgebiet besonders spezialisiert sind.
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