In Nordrhein-Westfalen ist für Verbandsklagen von Verbraucherverbänden ab sofort nur noch das OLG Hamm zuständig. Schon bisher galt dies für Musterfeststellungsklagen. Mit den Verfahren werden nach Angaben des OLG Senate befasst sein, die in dem jeweiligen Sachgebiet besonders spezialisiert sind.
Dies habe sich in der Rechtsprechung des Gerichts bewährt, so das Oberlandesgericht Hamm.
Mit dem neuen Gesetz zur Verbandsklage sollen Verbraucheransprüche einfacher geklärt und durchgesetzt werden können. Neben die bereits bestehende Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage trete dabei nun mit der sogenannten Abhilfeklage eine Möglichkeit, gleichartige Ansprüche vieler Verbraucherinnen und Verbraucher gegen ein Unternehmen auch direkt einzuklagen.
Redaktion beck-aktuell, bw, 10. November 2023.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
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Zuständigkeit und Sperrwirkung bei Verbandsabhilfeklagen,
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Die Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie,
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Kollektives Legal Tech in Zeiten der Abhilfe-Verbandsklage,
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