Eine Dienstleistung, die durch eine App lediglich eine direkte Verbindung zwischen Taxikunden und Taxifahrern herstellt, ist zulassungsfrei. Entsprechend der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist sie als "Dienst der Informationsgesellschaft" zu werten. Diese Auffassung vertrat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen.
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