Gleich drei Zeugen bot ein Arbeitgeber auf, die den Zugang einer Kündigung bestätigen sollten. Doch das LAG Niedersachsen stützte sich ausdrücklich auf aussagepsychologische Erkenntnisse und befand: Zu ähnlich, zu nichtssagend, zu unemotional.
Mehr lesenEine Arzthelferin manipulierte wohl die Patientenakte ihres Manns, wurde gefeuert und bestritt den Zugang der Kündigung. Die Praxis berief sich auf den Einlieferungsbeleg nebst Sendestatus. Das reichte dem BAG aber allein nicht für einen Anscheinsbeweis für den Zugang aus.
Mehr lesenE-Mails gelten auch dann als zugegangen, wenn die Empfängeradresse eine Nachricht über ihre Stilllegung zurücksendet, meint das AG Hanau. Der Absender müsse aber alternative Kommunikationswege nutzen, wenn er von der Stilllegung wisse.
Mehr lesenWegen eines Streits um die Bezeichnung des Golfs von Mexiko hat das Weiße Haus den Zugang für die Nachrichtenagentur AP beschränkt. Nun entschied ein Richter zugunsten der US-Regierung – vorerst.
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