Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor knapp einem Jahr die Nichtanerkennungsbeschwerde der Deutschen Zentrumspartei gegen die Nichtzulassung zur Bundestagswahl zurückgewiesen hatte, lieferte es heute die Begründung nach. Bei der Nichtanerkennungsbeschwerde werde grundsätzlich nicht die Verfassungsmäßigkeit der Normen geprüft, auf die der Bundeswahlausschuss seine Entscheidung stützt. Entscheidend sei nur die richtige Anwendung des einfachen Rechts. Diese sei hier zu bejahen.
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