Mittwoch, 31.5.2023
Gemeinschaftspraxis mit zwei Ärzten darf als "Zentrum" bezeichnet werden

Die Bezeichnung einer aus zwei Ärzten bestehenden Gemeinschaftspraxis als "Zentrum" für ästhetische und plastische Chirurgie ist nicht irreführend und unlauter. Dies hat Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Berufungsverfahren abweichend von der Vorinstanz entschieden. Jedenfalls im medizinischen Bereich weise der Begriff "Zentrum" nicht auf eine besondere Größe hin.

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