Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes" ist bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am 02.11.2020 bei den Sachverständigen auf ein gemischtes Echo gestoßen. Kontrovers diskutiert wurde vor allem ein neuer Hafttatbestand zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung für Gefährder. Die Zensusverschiebung dagegen wurde einhellig begrüßt.
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