Donnerstag, 17.3.2022
Kinderbetreuung und wissenschaftlicher Nachwuchs

Die Befristungshöchstgrenze für wissenschaftliche Zeitverträge erhöht sich bei Kinderbetreuung auch dann um zwei Jahre, wenn das Kind nicht im Haushalt des Nachwuchsforschers lebt. Eine betreuungsbedingte Mehrbelastung, die durch die Verlängerungsoption abgemildert werden soll, liegt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts bei einer Mitbetreuung von beim Ex-Partner lebenden Kindern vor. Dies entspreche auch der familienfreundlichen Intention des Gesetzes.

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