Obwohl er sich mit seiner Nachbarin auf eine Maximalhöhe von 1,80 Meter verständigt hatte, baute ein Grundstückseigentümer einen Grenzzaun von fast 2 Metern. Das AG Brandenburg lässt ihn nun zurückbauen. Es gelte die getroffene Vereinbarung und nicht die ortsübliche Höhe.
Mehr lesenDer Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg muss sich vorerst mit der geplanten Umzäunung und nächtlichen Schließung des Görlitzer Parks abfinden. Das OVG Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass es keinen Eilrechtsschutz gibt.
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