Um die Stromnetze angesichts der Zunahme von E-Mobilität und Wärmepumpen vor einer Überlastung zu schützen, dürfen Netzbetreiber den Strombezug dieser "steuerbaren Verbrauchseinrichtungen" ab 2024 temporär "dimmen". Das sehen Regelungen vor, die die Bundesnetzagentur beschlossen hat.
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