Montag, 23.10.2023
Mehr als angemessen: Jobcenter muss bei Marktenge höhere Miete übernehmen

Das Jobcenter muss bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen. Dies hat das LSG Niedersachsen-Bremen in einem Eilverfahren zugunsten einer sechsköpfigen Familie mit einem schwerbehinderten Kind entschieden.

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