Dienstag, 15.9.2020
Wohnungseinrichtung nicht in Spekulationsgewinn einzubeziehen

Beim Verkauf einer Ferienwohnung ist das mitverkaufte Inventar nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft zu unterwerfen. Spekulationsgewinne sollen nur bei Wirtschaftsgütern mit Wertsteigerungspotenzial, nicht bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs abgeschöpft werden, entschied das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 03.08.2020.

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