In Wohnungseigentümergemeinschaften ist genau geregelt, wer welche Kosten zu tragen hat. Allerdings können die Eigentümer auch eine abweichende Verteilung beschließen. In zwei Urteilen hat der BGH jetzt festgelegt, wann eine Umverteilung nur mit sachlichem Grund möglich ist - und wann gar nicht.
Mehr lesen