Im Juni 2020 wurde ein Wohnkomplex in Göttingen wegen zahlreicher positiv auf Corona getesteter Bewohner unter Quarantäne gestellt und abgeriegelt. Nun hat das VG Göttingen festgestellt, dass die Abriegelung rechtswidrig war. Sie sei vom Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt gewesen.
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