Mittwoch, 4.8.2021
Kritische Werturteile zur Arbeit einer Profilerin erlaubt

Kritische Anmerkungen eines Wissenschaftlers zu der Arbeitsweise einer Profilerin, die echte Verbrechen und Verbrecher im Fernsehen analysiert, sind hinzunehmen, wenn sie ersichtlich dazu dienen, die Allgemeinheit darüber aufzuklären, dass die Darstellungen in der Serie der Ansicht des Wissenschaftlers nach nicht wissenschaftlichen Standards genügen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat deshalb die auf Unterlassen der Aussagen gerichtete Beschwerde einer Profilerin zurückgewiesen.

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