Donnerstag, 1.10.2020
Widerrufsfrist beginnt erst mit Erhalt vollständig funktionstüchtiger Ware

Die Widerrufsfrist bei einem Online-Kauf beginnt erst dann zu laufen, wenn der Käufer eine vollständig funktionstüchtige Ware erhalten hat. Dies hat, worauf die Kanzlei "Burmester Rechtsanwälte" hinwies, das Amtsgericht Cuxhaven am 25.02.2020 entschieden und für den Beginn der Widerrufsfrist auf den Zeitpunkt der Nachlieferung eines mangelfreien Zubehörteils abgestellt. Die Berufung wurde zwischenzeitlich zurückgenommen.

Mehr lesen