Dienstag, 1.6.2021
Wettbewerbsverzerrung durch 50+1-Regel der DFL nicht ausgeschlossen

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) gestern seine vorläufige kartellrechtliche Einschätzung zur sogenannten 50+1-Regel mitgeteilt. Nach Auffassung des Amtes kann die Grundregel aufgrund der damit verfolgten sportpolitischen Ziele kartellrechtlich unbedenklich sein. Für problematisch hält es aber, dass die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Regel in ihrer jetzigen Fassung nicht sichergestellt ist.

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